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Kontoauskunft am Geldautomaten muss stimmen

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil entschieden, dass die Auskunft über den Kontostand am Geldautomaten korrekt sein muss.
In dem verhandelten Fall ging es um eine Rentenüberweisung. Die Kontostandsauskunft am Geldautomaten zeigte die Rentenüberweisung am Monatsende schon vor der Wertstellung als Guthaben an. Kunden wurden dadurch über den aktuellen Kontostand getäuscht und überzogen dadurch ihr Konto, was zwangsläufig zu Überziehungszinsen führte.
(Az: I ZR 86/00)