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Kontoauskunft am Geldautomaten muss stimmen
Der
Bundesgerichtshof hat durch Urteil entschieden, dass die Auskunft über
den Kontostand am Geldautomaten korrekt sein muss.
In dem verhandelten Fall ging es um eine Rentenüberweisung. Die
Kontostandsauskunft am Geldautomaten zeigte die Rentenüberweisung am
Monatsende schon vor der Wertstellung als Guthaben an. Kunden wurden
dadurch über den aktuellen Kontostand getäuscht und überzogen dadurch
ihr Konto, was zwangsläufig zu Überziehungszinsen führte.
(Az: I ZR
86/00)
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